AGB

Lieber Gast,

die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und mir. Bitte beachten Sie, dass diese AGB mit Ihrer Buchung anerkannt wird.

§1 Abschluss des Vertrages

a) Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.

b) Eine Buchung kann auch im Voraus mündlich, schriftlich oder telefonisch erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung

festgehalten wird. Diese wird so schnell als möglich dem Gast per mail zugesandt.

c) Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

§2 Leistungen, Preise und Bezahlung

a) Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzustellen, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

b) Die vereinbarten Preise schließen alle Nebenkosten (Wasser, Strom) ein.

c) Mit Abschluss des Vertrages kann eine Vorauszahlung in Höhe von 50% des vereinbarten Preises verlangt werden.

d) Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung  des Restbetrages 

(bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrages) in bar, bei Anreise.

e) Sofern eine Vereinbarung über Bezahlung gegen Rechnung getroffen wurde, hat der buchende Gast spätestens 12 Tage vor Buchungsdatum 

die Rechnung zu begleichen.

§3 An- und Abreise

Check in wird ab 15 Uhr ermöglicht.

Spätestens jedoch bis 22 Uhr soll die Wohnung bezogen sein.

Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldete Personen erfolgen. Bei Anreise wird ggf. um Vorlage des Personalausweises

gebeten.

Am Abreisetag muss die Rückgabe der Ferienwohnung bis spätestens 10 Uhr erfolgen.

 §4 Rücktritt des Gastes/Stornierung

Der Gast kann 14 Tage vor Reiseantritt die Buchung stornieren.

Bei Nichtantritt müssen 100% des vereinbarten Buchungspreises bezahlt werden.

Der Verwalter ist nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Wohnung anderweitig zu vermieten, 

um Ausfälle zu vermeiden.

§5 Rücktritt des Vermieters

a) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c genannten Frist geleistet, so ist der Verwalter zum Rücktritt vom 

Vertrag berechtigt.

b) Weiter ist der Vermieter berechtigt aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, Zum Beispiel:

1. Höhere Gewalt oder vom Verwalter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

c) Der Verwalter/Vermieter muss den Gast von der Ausübung des Rücktrittrechts sofort in Kenntnis setzen.

d) Bei berechtigtem Rücktritt des Verwalters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

Eine ggf. geleistete Vorauszahlung wird dem buchenden Gast unverzinst erstattet.

§6 Haftung

a) Der Vermieter/Verwalter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

b) Weißt die vermietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem 

Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter bemüht sein, für 

Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen 

Schaden gering zu halten.

c) Für eingebrachte Sachen haftet der Verwalter nicht.

d) Der Gast ist verpflichtet einen Schaden sofort dem Verwalter mitzuteilen.

e) Für einen durch eigens Verschuldeten entstandenen Schaden haftet der Gast zu 100%.

f) Eltern sind dazu verpflichtet, Ihre Sorgfalt gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftanspruch

an den Vermieter/Verwalter.